Mandat
Preisstabilität als oberstes Ziel
Gemäß Artikel 127 AEUV ist es das vorrangige Ziel des Eurosystems, die Preisstabilität zu gewährleisten. Eine zu hohe Inflation entwertet die Kaufkraft, eine zu niedrige Inflation hemmt das Wirtschaftswachstum.
Im Juli 2021 hat der EZB-Rat die Geldpolitische Strategie überprüft und ein symmetrisches Inflationsziel von 2 % mittelfristig festgelegt. Symmetrisch bedeutet: Sowohl ein Über- als auch ein Unterschreiten dieses Werts ist gleichermaßen unerwünscht.
Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Preisstabilitätsziels möglich ist, unterstützt das Eurosystem auch die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union — insbesondere Vollbeschäftigung und ausgewogenes Wirtschaftswachstum.
Aktuell
Inflation im Euroraum
Sept. 2026
2,3 %
Rückläufiger Trend
Die Inflation nähert sich dem Zielwert von 2 % wieder an, nachdem sie 2022/23 Spitzenwerte über 10 % erreicht hatte.
Instrumente
Die Werkzeuge des Eurosystems
Mit diesen Instrumenten steuert die EZB die Liquidität und das Zinsniveau im Euroraum.
4,50 %
Leitzins
Hauptrefinanzierungsgeschäfte
Wöchentliche Liquiditätsbereitstellung an Geschäftsbanken zum Hauptrefinanzierungssatz.
3,75 %
Untergrenze
Einlagefazilität
Verzinsung kurzfristiger Einlagen von Geschäftsbanken bei der EZB über Nacht.
4,75 %
Obergrenze
Spitzenrefinanzierungsfazilität
Übernacht-Kredite für Geschäftsbanken gegen geeignete Sicherheiten.
1,00 %
Reserve
Mindestreservesatz
Pflichtreserve, die Banken bei der EZB hinterlegen müssen.
Wirkungskette
So wirkt Geldpolitik in die Realwirtschaft
EZB-Entscheidung
EZB-Rat legt Leitzinsen fest.
Geldmarkt
Banken passen kurzfristige Zinsen an.
Bankkredite
Kredit- und Sparzinsen folgen.
Realwirtschaft
Investitionen, Konsum und Inflation reagieren.
Chronik
Wichtige geldpolitische Entscheidungen
| Datum | Maßnahme | Veränderung |
|---|---|---|
| Sept. 2024 | Senkung Leitzins | −0,25 % |
| Juni 2024 | Erste Zinssenkung | −0,25 % |
| Juli 2022 | Erhöhung Leitzins | +0,50 % |
| März 2020 | PEPP-Programm | +750 Mrd. € |
Was die EZB darf
- Leitzinsen festlegen und anpassen
- Anleihen am Sekundärmarkt ankaufen
- Banken Liquidität bereitstellen
- Eurobanknoten autorisieren
- Großbanken im Euroraum beaufsichtigen
Was die EZB nicht darf
- Staaten direkt finanzieren (§ 123 AEUV)
- Anweisungen von Regierungen entgegennehmen
- Steuern erheben oder Haushaltspolitik betreiben
- Wechselkurse einseitig manipulieren